Biologische Kläranlage und Regenüberlaufbecken von Nachtmanderscheid
Einleitung
Das Abwasser der Ortschaft Nachtmanderscheid und der drei Weiler "Groesteen", "Ronnebesch" und "Poul" war ursprünglich über zwei Kanalisationsnetze im Mischsystem mit Regenüberläufen an zwei zentrale Absetzgruben angeschlossen.
Die Einleitung des Abwassers aus den Überläufen der Weiler "Groesteen", "Ronnebesch" und "Poul" erfolgte entgegen den geltenden Vorschriften zusammen mit dem mechanisch gereinigten Abwasser aus der vorhandenen Klärgrube in die "Natura 2000-Habitat"-Zone.
In Bezug auf die angeschlossene Schadstoffbelastung ist es wichtig zu erwähnen, dass es ein Projekt zur Aufwertung und Erweiterung eines bestehenden Hotelkomplexes gibt, wodurch sich die eingeleitete Schadstoffbelastung deutlich erhöhen kann.
Da die oben erwähnte Verordnung für das Gebiet "Natura 2020-Habitat" besagt, dass jegliche Verschlechterung der Wasserqualität verboten ist und dass geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung eines guten Zustands zu ergreifen sind, was hier offensichtlich nicht der Fall ist, konnte diese Situation unter keinen Umständen fortbestehen.
In Anbetracht dessen wurde in Absprache mit der Wasserwirtschaftsamt (AGE) beschlossen, die Abwässer der Ortslagen in einem einzigen Rückhaltevolumen mit anschließender biologischer Klärananlage aufzunehmen.
Die Einleitung des Abwassers aus den Überläufen der Weiler "Groesteen", "Ronnebesch" und "Poul" erfolgte entgegen den geltenden Vorschriften zusammen mit dem mechanisch gereinigten Abwasser aus der vorhandenen Klärgrube in die "Natura 2000-Habitat"-Zone.
In Bezug auf die angeschlossene Schadstoffbelastung ist es wichtig zu erwähnen, dass es ein Projekt zur Aufwertung und Erweiterung eines bestehenden Hotelkomplexes gibt, wodurch sich die eingeleitete Schadstoffbelastung deutlich erhöhen kann.
Da die oben erwähnte Verordnung für das Gebiet "Natura 2020-Habitat" besagt, dass jegliche Verschlechterung der Wasserqualität verboten ist und dass geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung eines guten Zustands zu ergreifen sind, was hier offensichtlich nicht der Fall ist, konnte diese Situation unter keinen Umständen fortbestehen.
In Anbetracht dessen wurde in Absprache mit der Wasserwirtschaftsamt (AGE) beschlossen, die Abwässer der Ortslagen in einem einzigen Rückhaltevolumen mit anschließender biologischer Klärananlage aufzunehmen.