Sicherheitsabteilung

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, alles Notwendige zu unternehmen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu garantieren. Um den Arbeitgeber in dieser Funktion zu beraten und zu unterstützen, sieht das Gesetz die Ernennung einer oder mehrerer Personen als Sicherheitsbeauftragte vor.

Notwendigkeit

Als die kritische Zahl von 50 Mitarbeitern überschritten wurde, ab derer der Arbeitgeber nicht mehr selber die Funktion des Sicherheitsbeauftragten vertreten kann, führte der SIDEN eine eigene Sicherheitsabteilung ein. Seit dem Jahr 2012 ist Herr Gerry Menster der Sicherheitsbeauftragte vom SIDEN.

Aufgaben

  • Einführung von Vorbeugemassnahmen gegen Arbeitsrisiken
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Informations-, Sensibilisierungs- und Schulungskampagnen
  • Einführung einer Sicherheitsorganisation
  • Risikobewertung von Planungsprojekten
  • Eröffnung von Baustellen
  • Anschaffung und Verteilung von Sicherheitskleidung und -werkzeug
  • Kooperation mit externen Organen (Arbeitsarzt, ITM, ...)
  • Überwachung der Arbeitsmethoden
  • Besuch von bestehenden Anlagen und Weitergabe von Vorschriften